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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht sowie den nachstehenden Bedingungen, die in jedem Falle Vorrang vor entgegenstehenden Bedingungen des Bestellers haben, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

Angebot und Auftragsbestätigung

1.0 Unsere Angebote sind stets freibleibend.

1.1 An den zum Angebot gehörenden Unterlagen und Zeichnungen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für andere als die vereinbarten Zwecke benutzt werden. Bei einem Verstoß,
werden die entstandenen Kosten nach dem Aufwand, des jeweils gültigen Stundensatz (Meister) vergütet.

1.2 Der Vertragsabschluss kommt nur aufgrund unserer Auftragsbestätigung zustande, deren Datum maßgeblich ist.

Umfang der Leistungen

2.0 Für den Inhalt des Vertrages und den Umfang unserer Leistungen ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Mitwirkungs- und Obhutspflichten des Bestellers

3.0 Besonderheiten, Auflagen (GEG 2023) sind den Auftragnehmer mitzuteilen, vor Beginn der Arbeiten, oder bei Angebotserstellung. Bei Nichtbeachtung, sind Mehrarbeit, Nacharbeit oder Materialtausch zu lasten des Auftragsgeber zurechnen.

3.1 Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Arbeiten am Bau soweit fortgeschritten sind und der Besteller alle Ihm obliegenden Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat, dass der Einbau der Anlage möglichst in einem Zuge erfolgen kann. Insbesondere obliegt es dem Besteller, folgende Leistungen rechtzeitig zu erbringen:

3.2 Die baurechtlichen Genehmigungen für den Einbau von Ölfeuerungsanlagen und Öltanks sind zu beschaffen.

3.3 Beim Einbringen von schweren Teilen ist unseren Monteuren bauseits kostenlose Hilfe an zu bieten.

3.4 Das Abladen von Öltanks, der Transport bis zur Baustelle sowie das Einlagern in das Erdreich hat bauseits zu erfolgen.

3.5 Bei Lagertranks, die im Gebäude zusammengebaut werden, ist bauseits und kostenlos ein elektrischer Anschluss für Schweißmaschinen sowie ein Wasseranschluss für Druckproben zur Verfügung zu stellen.

3.6 In der Heiz- bzw. Lüftungszentrale sind bauseits ein Wasserhahn mit Verschraubung und Abfluss Vorrichtung zu beschaffen.

3.7 Bei der Lieferung von Radiatoren ist bauseits zu prüfen, ob der Schutzanstrich vor den Malerarbeiten entfernt werden muss; erforderlichenfalls ist dies bauseits durchzuführen.

3.8 Bei Durchführung von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und Lötarbeiten oder dergleichen hat der Besteller den Lieferer rechtzeitig vor Beginn dieser Arbeiten auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherungsmaßnahmen (z.B. Gestellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial) zu treffen.

3.9 Alle Teile der Anlage werden in sauberem Zustand montiert und sind vom Besteller gegen Schmutz und Beschädigung zu schützen; die Kosten etwaiger Reinigungs- und Wiederinstandsetzungsarbeiten trägt der Besteller.

4.0 Dem Monteur ist zur Aufbewahrung der Materialien bauseits ein genügend Großer, trockener und verschließbarer, heizbarer Raum
und ebenso ein heller, Arbeitsraum kostenlos zu überlassen.

4.1 Betriebsstoffe zur Inbetriebsetzung, Druck- und Heizprobe sowie sind bauseits zu liefern.

4.2 Den Besteller / Endverbraucher ist bewusst, dass bei Montagearbeiten trotz größter Sorgfaltspflicht, Verschmutzungen an Decken und Wänden entstehen können.

Fristen

4.2 Die von uns angegebenen Fristen für Montagebeginn und Ausführung sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ihr Lauf beginnt in jedem Falle frühestens mit Vertragsabschluss und setzt voraus, dass der Besteller alle ihm obliegenden Vorleistungs- und Mitwirkungs- pflichten vollständig erfüllt hat.

4.3 Die Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn die Anlage betrieben werden kann, auch wenn Arbeiten, wie z.B. die Isolierung, Teile der regeltechnischen Anlagen und weitere Nebenarbeiten erst später ausgeführt werden.

4.4 Bei Schwierigkeiten der Materialbeschaffung, Transports- rungen, Streiks u.ä. Leistungserschwerungen und -Hindernissen, sowie bei höherer Gewalt verlängern sich die Fristen jeweils um den Zeitraum der Behinderung, unbeschadet unseres Rechts, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.

4.3 Verzögert sich die Aufnahme der Arbeiten durch Umstände, die der Besteller oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben, so trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich derjenigen Kosten, die durch Wartezeiten von Arbeitskräften entstehen.

Preise

5.0 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, sind unsere Preise stets freibleibend. Bei Material- preis oder Lohnerhöhungen sind wir auch nach Vertragsabschluss bis zur Abnahme berechtigt, entsprechende Nachforderungen mit angemessenen Gemeinkostenzuschlägen geltend zu machen. In unseren Preisen sind nicht enthalten und daher gesondert nach den jeweiligen Tagessätzen und -Preisen zu vergüten:

5.1 Alle mit der Montage zusammenhängender Nebenarbeiten, wie Stemm-, Maurer-, Gipser-, Tischler-, Maler-, Elektro-, Installations-, und ähnlichen Arbeiten, ferner die Lieferung und Anbringung von Zier- und Schutzverkleidungen oder Teilen von solchen, sowie der Anstrich von Heizkörpern, Lüftungsgittern, Rohrschellen und dergleichen.

5.2 Alle Hilfs- und Sicherungsleistungen, für deren Ausführung der Besteller aufgrund seiner Mitwirkungs- und Obhutspflichten zu sorgen hat, soweit diese ausnahmsweise von Mitarbeitern unserer Firma erbracht werden.

5.3 Die Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird unten auf den Rechnungen nach dem gültigen Steuersatz ausgewiesen.

Zahlung

6.0 Die Zahlungen sind in per Überweisung ohne Abzüge zu leisten. Sie sind ohne besondere Mahnung fällig.

6.1 Anzahlungsbeträge der Auftragssumme sind innerhalb einer Woche nach dem Datum der Auftragsbestätigung zu zahlen.

6.2 Restbetrag bis zu 90% der Auftragssumme, wenn der Auftragnehmer die Voraussetzungen für eine probeweise Inbetriebsetzung der Anlage geschaffen hat.

6.3 Die Schlusszahlung innerhalb 7 Tage nach dem Datum der Schlussabrechnung.

6.4 Gesondert zu vergütenden Leistungen und Taglohnarbeiten sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zahlungsfällig.

6.5 Alle Zahlungen dürfen nur an uns, nicht aber an unsere Vertreter, Monteure oder andere Angestellte erfolgen, sofern sich diese nicht durch besondere Inkassovollmacht ausweisen können.

6.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über Bundesbankdiskont, mindestens aber 8% zu verlangen.

6.8 Gegenansprüche, insbesondere auch aus Gewährleistung, berechtigen den Auftraggeber weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlungen.

Eigentumsvorbehalt

7.0 Wir behalten uns das Eigentum und die Verfügungsbefugnis an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Ansprüche aus jedwedem Rechtsgrund aus diesem Vertrage vor. Der Besteller verpflichtet sich, zu dulden, dass wir jederzeit die demontierbaren Teile wie z.B. Radiatoren, Kessel u.ä. demontieren und wieder an uns nehmen; ggf. verpflichtet sich der Besteller, diese Gegenstände an uns zurückzuübereignen. Die mit der Demontage verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Werden von uns gelieferte Gegenstände mit anderen Gegenständen fest verbunden, so überträgt der Besteller etwa hierdurch entstehende Forderungen oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand auf uns.

7.1 Soweit die von uns gelieferten Gegenstände durch Grundpfand- rechte oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen belastet wurden bzw. belastet werden sollen, ist der Besteller verpflichtet, unverzüglich seine Gläubiger auf die uns zustehenden Rechte hinzuweisen und uns zu unterrichten. Gleiches gilt bei einer Veräußerung des gesamten Grundstücks mit der Maßgabe, daß der Besteller die Kaufpreisforderung in Höhe unserer Ansprüche an uns im Voraus abtritt. Daneben bleibt die persönliche Haftung des Bestellers bestehen. In allen diesen Fällen ist der Besteller verpflichtet, uns Abschriften derjenigen Urkunden zur Verfügung zu stellen, die zur Verfolgung unserer Rechte erforderlich sind.

7.2 Solange unsere Eigentums- und Wegnahmerechte bestehen, ist der Besteller verpflichtet, ausreichende Versicherungen gegen Feuer-, Wasser- und andere Schäden abzuschließen. Die Ansprüche gegen den Versicherer sind an uns bis zur Höhe unserer Forderung im Voraus abgetreten unbeschadet des Fortbestandes der persönlichen Haftung des Bestellers.

Verzug

8.0 Kommt der Besteller mit den ihm obliegenden Leistungen in Rückstand, sind wir – ohne daß es einer besonderen Nachfristsetzung bedarf – berechtigt, wahlweise und auch neben-einander die Weiterlieferung und Weiterarbeit einzustellen, Vorauszahlung und Sicherheiten zu verlangen, vom Vertrage zurückzutreten, unser Wegnahmerecht auszuüben und Schadenersatz in Höhe von 25% der Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet des Rechts zur Geltendmachung der nachweisbaren weiteren Schäden.

8.1 Im Falle der Wegnahme werden die demontierten Teile zum Zeitwert in Anrechnung gebracht.

8.2 Vorstehende Rechte stehen uns gleichermaßen im Konkurs- oder Vergleichsfall und auch – mit Ausnahme des Schadensersatzanspruches – dann zu, wenn sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers nachteilig entwickeln oder uns glaubhafte Auskünfte über mangelnde Bonität des Bestellers zuteilwerden.

Abnahme und Gefahrenübergang

9.0 Der Besteller ist verpflichtet, bei der Abnahme mitzuwirken. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn die Installation in Betrieb geht.

9.1 Heizungs- und Lüftungsanlagen nach Durchführung der Probebeheizung bzw. probeweisen Inbetriebnahme.

9.2 Sanitäranlagen nach der Montage

9.3 Die Abnahme kann von uns unabhängig von noch etwa auszuführenden Nebenarbeiten wie Isolierung, Gitter einsetzen, Chemikalien einfüllen u.ä. verlangt werden.

9.4 Eine Benutzung der Anlagen vor Abnahme darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Die schon eingebauten Teile der Anlage gelten mit der Benutzung als abgenommen.

9.5 Die Gefahr geht mit der Abnahme, bei nicht von uns zu vertretenden Montageunterbrechungen oder anderen Verzögerungen mit deren Beginn auf den Besteller über.

9.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Anlieferung auf der Baustelle auf den Besteller über.

9.7 Sofern und soweit die Gefahr auf den Besteller übergegangen ist, sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, die Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten und Lieferungen zu verlangen.

9.8 Klimaanlagen
Da bei Klimaanlagen Kondensat anfällt, kann es zu Wasseraustritt kommen, für die dabei entstehenden Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Gewährleistung

10.0 Für die Güte der Materialien und die sachgemäße Ausführung leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir uns verpflichten, alle uns nachgewiesenen Mängel der Anlage nach Aufforderung kostenlos zu beseitigen bzw. für schadhafte Teile kostenlosen Ersatz zu liefern.

10.1 Der Eintritt unserer Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass der Besteller alle Ihm nach diesem Vertrage obliegenden Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, ohne dass dadurch der Ablauf der Gewährleistungsfristen unterbrochen oder gehemmt würde.

10.2 Die Gewährleistungsfristen betragen für Motoren und alle elektrisch betriebenen Teile 6 Monate, bei Tag- und Nacht- betrieb 3 Monate, für die vom Feuer berührten Teile 12 Monate, für alle anderen Leistungen 24 Monate ab Abnahme. Für Sanitärobjekte und Armaturen leisten wir nur insoweit Gewähr, wie die Vorlieferanten uns gegenüber verpflichtet sind.

10.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Frost- und Wasserschäden, Schäden Infolge mangelhafter Bauausführung, ungenügender Schornsteinanlagen, natürlicher Abnutzung, Nachlassen von Dichtungen, Schäden infolge chemischer und physikalischer, insbesondere elektrischer Einflüsse sowie Materialzerstörung durch Verwendung aggressiver Flüssigkeiten.

10.4 Von der Gewährleistung sind wir befreit, wenn an den von uns gelieferten Anlagen Eingriffe irgendwelcher Art durch den Besteller oder Dritte, wie z.B. nachträgliche Installation vorgenommen wurden oder wenn die Schäden auf unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn der
Besteller die Erfüllung der Ihm obliegenden Vertragspflichten – aus welchem Grunde auch immer – verweigert.

10.5 Auftretende Mängel sind vom Besteller unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Werden fristgerecht vorgetragene Mängelrügen von uns als unbegründet zurückgewiesen, verjähren die Gewährleistungsansprüche innerhalb von 2 Monaten nach dem Datum unserer Zurückweisungserklärung.

Haftung

11.0 Weitergehende Rechte des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadensersatz einschließlich solchem für Folgeschäden, auch aus sogenannter positiver Vertragsverletzung, bestehen nicht. Sofern und soweit wir dennoch haftbar sein sollten, beschränkt sich unsere Haftung auf 1% des Auftrags-wertes, gegebenenfalls auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung.

Ergänzende Bestimmungen

12.0 Alle unsere Schreiben und Erklärungen gelten innerhalb von 3 Tagen nach Absendung durch uns als zugegangen.

12.1 Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOB/A DIN 1960, VOB/B DIN 1961 sowie die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB/C.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Demmin, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

12.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll der Vertrag sowie die Bedingungen im Übrigen gleichwohl die Gültigkeit behalten. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung tritt sodann die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht existiert, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgtem Ziel am nächsten komm

Anschrift

abo Haustechnik

Olaf Baumann

Rosestraße 2

17109 Demmin

 

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